Gerichtsvollzieher Gerhard G. stellte am vergangenen Donnerstag eine ungewöhnliche Anfrage beim Flughafen Salzburg: Er müsse auf das Rollfeld, um einen Jet zu beschlagnahmen. Das Flugzeug gehöre der britischen Firma Thomas Cook Airlines. Der Exekutivbeamte hatte den Auftrag, 600 Euro einzutreiben, die trotz eines gültigen Vollstreckungstitels nicht bezahlt worden war. Der Jet war im Auftrag der deutschen Ferien-Airline Condor unterwegs.

Ein Flugzeug im Wert eines zweistelligen Millionenbetrags für ein paar Hundert Euro in Beschlag nehmen sei durchaus denkbar, hieß es beim zuständigen Oberlandesgericht Linz. Beispielsweise, wenn kein geringwertigeres Wirtschaftsgut in Reichweite sei, um den Betrag zu sichern.

Der Auslöser der ungewöhnlichen Aktion liegt vier Jahre zurück. Es geht um Flug MT5192 von Wien ins kubanische Varadero, ein Ferienparadies, das laut Prospekten führender Veranstalter „früher den Schönen und Reichen vorbehalten war“ und jetzt offenbar auch finanziell eher durchschnittlich ausgestatteten Erholungssuchenden offen steht. Wenn sie denn hinkommen.

Flug MT5192 aber hatte seinerzeit 22 Stunden Verspätung. Als Grund gab die Fluglinie einen technischen Defekt an. Nach geltendem EU-Recht ergibt sich daraus der höchstmögliche Entschädigungswert – eben 600 Euro.

Abstimmungsprobleme mit Thomas Cook

Allerdings zeigte sich die Fluggesellschaft zäh, als es ans Zahlen ging – die Überweisung zog sich immer weiter in die Länge. Der Passagier schaltete schließlich das Fluggastrechte-Portal Flightright ein. Deren Juristen setzten ein ziemlich zeitraubendes europäisches Mahnverfahren in Gang. Aber auch dann passierte lange Zeit nichts. Erst als Gerhard G., der Gerichtsvollzieher, Einlass aufs Flughafengelände begehrte, ging plötzlich alles ganz schnell.

Condor, der eigentliche Ansprechpartner, gibt sich jetzt kleinlaut. „Der Kunde hatte ohne Zweifel diesen Anspruch. Als wir davon erfahren haben, haben wir sofort gezahlt“, sagte ein Condor-Sprecher. Die lange Dauer sei auf ein Abstimmungsproblem zwischen Thomas Cook Airlines und Condor zurückzuführen: „Wir entschuldigen uns, das ist nicht gut gelaufen.“ Schließlich sei die Information über den Flughafen Salzburg gekommen, der Condor nach der Drohung des österreichischen Vollzugsbeamten alarmiert habe.

Lest auch

Der Leiter der Flightright-Rechtsabteilung, Jonas Swarzenski, hält es für wahrscheinlich, dass der Vorgang tatsächlich auf irgendeinem Schreibtisch in Großbritannien oder Deutschland gestrandet ist. „Dieser Fall ist nicht typisch“, sagt Swarzenski. Im Schnitt dauerten Verfahren ein halbes Jahr. „Manchmal können wir auch nach 14 Tagen schon auszahlen“, so der Jurist. Mehrere Jahre Streit wie im Fall MT5192 seien dagegen ungewöhnlich.

Mehrere Tausend Verfahren laufen

Flightright erstreitet in überwiegend standardisierten Verfahren Ausgleichszahlungen nach EU-Recht bei Verspätungen oder ausfallenden Flügen. Sie können je nach Verspätungszeit und Entfernung 250, 400 und 600 Euro betragen. Wird ein Passagier zum Beispiel wegen Überbuchung nicht befördert, so hat er Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises plus 250 Euro bei Strecken bis zu 1.500 Kilometern. Fällt ein Flug aus oder verspätet er sich stark, muss eine Fluggesellschaft je nach Strecke bis zu 600 Euro pro Person zahlen. Die Ausgleichszahlung reduziert sich, wenn zeitnah Ersatzflüge angeboten werden.

Fluggastrecht-Portale wie Flightright, FairPlane oder Euclaim machen daraus ein Geschäft. Flightright beispielsweise behält im Erfolgsfall 25 Prozent der Ausgleichszahlung als Provision plus Mehrwertsteuer ein. Die Durchschnittserstattung liegt nach eigenen Angaben bei rund 370 Euro.

Die Airlines setzen laut Flightright, nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rechtsvertretern, häufig auf die Unkenntnis der Passagiere, versuchen es mit einer Abwimmeltaktik oder schieben das Thema auf die lange Bank. Derzeit laufen laut Swarzenski mehrere Tausend überwiegend schriftlich geführte Verfahren. Gelegentlich komme es aber auch zu mündlichen Verhandlungen samt Zeugenvernehmung.

Flieger kommt noch mal davon

Eine weitere Methode mancher Airlines, sich vor Zahlungen zu drücken, sei die Verheimlichung der Verspätungsgründe. Denn der Fluggast muss für eine wirksame Reklamation wissen, warum sich ein Flieger verspätet hat. War höhere Gewalt schuld – dazu zählen beispielsweise Streiks oder Wetterkapriolen –, so muss die Airline nicht zahlen. Stecke dagegen ein technisches Problem hinter der Verzögerung, könne die Fluggesellschaft in Anspruch genommen werden, erklären die Rechtevertreter.

Nach Angaben von Flightright werden Technikpannen jedoch oft auch einfach geleugnet, um Ansprüche zu unterlaufen. Gerne werde auch behauptet, dass nicht die Fluggesellschaft, sondern Dritte einen technischen Defekt zu verantworten hätten. Auch die Ausrede, Minderjährige hätten keinen Anspruch, haben die Berater schon gehört. Häufig weisen Airlines die Verantwortung ab, bis nur noch Klagen helfen – für viele Passagiere eine hohe Hürde angesichts der Verfahrenskosten und des zeitlichen Aufwands, der damit verbunden ist.

In Salzburg wäre das die Betreiber beinahe teuer zu stehen gekommen. Doch der Thomas-Cook-Flieger konnte dann doch noch planmäßig starten. Da die Zahlung aufgrund seiner Drohung umgehend geleistet wurde, verzichtete der Gerichtsvollzieher schließlich darauf, die umgangssprachlich „Kuckuck“ genannte Pfändungsmarke auf den Rumpf zu kleben.

Der Text erschien zuerst in der Welt.

Bild: NamensnennungWeitergabe unter gleichen Bedingungen Bestimmte Rechte vorbehalten von airlines470